Der Kampf gegen §218 zieht sich seit mehr 150 Jahren durch die deutsche feministische Bewegungsgeschichte – und er ist noch nicht beendet.
Deutschland, November 2024: Strafgesetzbuch §218 (1) „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. […]“
Wann wird endlich der Schwangerschaftsabbruch in der Bundesrepublik Deutschland außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt? Was können wir dafür tun? Wie soll es in Deutschland weiter gehen mit dem Recht auf Schwangerschaftsabbruch mit Gesundheit und Gerechtigkeit rund um unsere Körper?
Es warten wie in jeder guten Werkstatt:
- Neues geteiltes Wissen: Wir stehen für konstruktiven, sorgsamen und solidarischen Austausch auf Augenhöhe mit Expert*innen, Aktivist*innen und Allen, die da sind.
- Johanna Walsch, Landesgeschäftsführerin Landesverband pro familia Sachsen-Anhalt und Amina Nolte, Referentin für Reproduktive Gerechtigkeit im Gunda-Werner-Institut Berlin werden zwei Impulsvorträge halten. Gute gemeinsame Werkzeuge: Wir wollen mit Euch vor die Lage kommen und gemeinsam Meinungen austauschen, Ideen und Netzwerke schmieden. Genug - Raum um auch mal Pause machen: Wir wissen, das wirklich Wichtige wird in den Pausen besprochen. Also gehören die Pausen-Räume in der Feministischen Werkstatt zum Programm. Ob Diskussionsrunde oder sich bei Getränken und Snacks vernetzen – das entscheidet Ihr!
In der Feministischen Werkstatt kommen unterschiedliche Generationen und Erfahrungen zusammen. Feminist*innen, solche, die es werden wollen, und alle am Thema Interessierten sind herzlich eingeladen. All genders are welcome!
Denn jetzt und auch schon zu allen Zeiten: Körperliche Selbstbestimmung war, ist und bleibt die zentrale feministische Forderung – in Deutschland und weltweit.