© Oliver Wiebe
Pokalspiel FCM
Große Emotionen und auch mal Pyrotechnik: Der Block U im Magdeburger Stadion
Fußball ist die doch schönste Nebensache der Welt. Ein Spielfeld, zwei Mannschaften, der Kampf um den Sieg. Und auf den Rängen frenetische Fans. Beim 1. FC Magdeburg kamen letzte Saison im Schnitt 17.000, zu Spitzenspielen ist die Hütte voll, angetrieben von den Choreografien des berühmten Block U. Ja, Fußball und Emotionen gehören zusammen. Immer wieder aber borden diese Emotionen bei einem Teil der Fans über und manchmal führen sie in den strafrechtlichen Bereich.
Fanhilfe unterstützt Fans auch in juristischen Fragen
Wenn in diesen Tagen die neue Spielzeit der 3. Liga anläuft, sind es vor allem die anstehenden Ostklassiker gegen Rot-Weiß Erfurt, Hansa Rostock oder neu den FC Carl Zeiss Jena, die manches Gemüt schon vorher in Wallung bringen. Bei der Polizei heißen sie dagegen Hochrisikospiele und sind stets Großeinsatztag für Ordnungskräfte und Polizei. Sie sollen die Fanlager getrennt halten und für den gesitteten Ablauf sorgen. Und sie sollen Straftaten verhindern. Aber bei solchen Menschenmassen ist es nicht einfach, genau zwischen Krawallmachern und friedvollen Fans zu unterscheiden. Kaum einer weiß das besser als Christian Oberthür, Vorstand der Fanhilfe Magdeburg. Der 2015 gegründete Verein will „Fans dort Recht verschaffen, wo sie auch Recht haben“, so heißt es im Leitbild des Vereins. Mittlerweile hat er über 300 Mitglieder. Allein für die Saison 2015/16 der 3. Liga verzeichnete die „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) der Polizei 1.673 eingeleitete Strafverfahren gegen Fußballfans. Ganz unbestritten sind viele dieser Verfahren gerechtfertigt, aber es kommt auch immer wieder vor, dass Fans ungerecht behandelt werden, weil die ermittelnden Stellen nach dem Motto „mitgefangen – mitgehangen“ pauschalisiert haben.
Fan will schlichten und bekommt Stadionverbot
Einen typischen Fall solcher bürokratischer Wirrungen erfuhr ein FCM-Fan während des Osnabrück-Spiels 2016 und wurde so ein Fall für die Fanhilfe. Oberthür: „Unser Mitglied wollte bei einer Rangelei unter Freunden beschwichtigend dazwischen gehen. Die Polizei bemerkte den Konflikt und nahm alle Beteiligten in Gewahrsam. Später hagelte es Anzeigen und Stadionverbote – auch für den Fan, der eigentlich nur schlichten wollte.“ Ein solches bundesweites Stadionverbot wird vom DFB direkt verhängt bzw. vom jeweiligen Verein selbst in Bezug auf das Hausrecht im eigenen Stadion ausgesprochen. Betroffenen wird damit der Zugang zu allen Profi-Spielen verboten. Das Verbot gilt übrigens bereits, wenn es noch kein rechtsgültiges Urteil gibt. Mit Stand vom September 2016 zählte die ZIS bundesweit 1.621 solcher Verbote.Die Fanhilfe versucht in solchen Fällen erst einmal das Geschehene einzuordnen. In Einzelberatungen kann der Verein zwar keinen Anwalt ersetzen, oft hilft es aber den Betroffenen sehr, wenn erst einmal der bürokratische Ablauf einer Anzeige samt dazugehörige Rechte und Pflichten erläutert werden.
Straftaten von Fans werden besprochen
Oberthür und seine Leute arbeiten dann fast wie Sozialarbeiter. Sie besprechen die Straftaten mit den Betroffenen und ermutigen sie, in Zukunft ihr Handeln stärker zu hinterfragen. Dann entscheidet die Solidargemeinschaft der Fanhilfe in einem weiteren Schritt, ob sie Fans unterstützen und an Anwälte vermitteln will oder nicht. Doch was ist mit denen, die immer wieder auffallen? Oberthür scheut die Antwort nicht: „Klar gibt es Leute, die oft über die Stränge schlagen. Doch sind die Strafen für Schlägereien beim Fußball oder auf Volksfesten gesetzlich die gleichen. Es ist unsere Aufgabe, darauf immer wieder öffentlichkeitswirksam hinzuweisen.“Im oben genannten Fall wurde mit dem Monate später erfolgten Urteilsspruch das gesamte Dilemma ersichtlich. Oberthür: „Es gab am Ende einen Freispruch. Doch durfte der Fans bis dahin etliche Spiele nicht ins Stadion gehen sowie Gebührenbescheide für Meldeauflagen aus der eigenen Tasche zahlen.“
© Vanessa Weiss