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Der Magdeburger Wochenmarkt erinnert noch an die "gute alte Zeit": Marktstände, Frischware von Händlern, die aus dem Umland auf den Alten Markt kommen. Um den Wochenmarkt noch attraktiver zu machen, setzt die Stadt jetzt auf musikalisch-künstlerische Unterhaltung. Dafür werden aktuell Straßenmusiker aller Genres gesucht, um dort gegen Gage aufzutreten. Zwischen Mai und Oktober können sich Kulturschaffende, unter anderem auch Tänzer, beim Wirtschaftsdezernat für einen Auftritt auf dem Wochenmarkt bewerben. Mehr noch: Für diese dreistündigen Performances (10 bis 13 Uhr) erhalten Künstler sogar 150 Euro von der Stadt. Veranstaltungstechnik und Strom stellt die Stadt nicht zur Verfügung, man kann jedoch eigene Verstärker mitbringen.
Die Straßenmusik ist in Magdeburg seit Jahren geregelt: Vorgeschrieben sind die zulässigen Standzeiten bis zu notwendigen Ortswechsel (30 min) und das Verbot von Verstärkern. Beide Regeln gelten für das neue Angebot auf dem Wochenmarkt allerdings nicht. „An sich ist das Angebot eine nette Sache” sind sich Akkordeonist Martin Müller und Cellist Matthias Marggraff einig, die beide für ihre Stadtmusik an der Sternbrücke bekannt sind. Für hauptberufliche Musiker sei die Gage allerdings ein schlechtes Angebot. „Ich will niemandem vor den Kopf stoßen, aber generell ist die Stadt etwas knauserig, wenn es um die Kultur geht. Das merkt man vor allem im Vergleich zu Vorreiterprojekten aus anderen Städten.” bemängelt Marggraff.
Das Vorhaben wirft zudem die Frage auf, ob es für eine attraktivere Innenstadt langfristig nicht produktiver wäre, das behördliche Regelwerk für Straßenmusiker (Standgebühren, Genehmigungen, etc.) generell zu senken. Ein weiterer Fragepunkt ist die zeitliche und örtliche Verbreitung des Projekts. Warum nur am Alten Markt? Warum nur einmal die Woche für drei Stunden? Sylvia Loeber vom Wirtschaftsdezernat meint: „Der Fokus dieses Projekts liegt speziell auf dem Wochenmarkt. Nächstes Jahr planen wir jedoch, es auszuweiten.” Das klingt doch gut.
Bewerbung und weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Landeshauptstadt
In einer vorhergehenden Version des Textes war die Notwendigkeit eines Gewerbescheins benannt. Dieser ist nicht notwendig.